Obwohl der Begriff der Gleichheit in den historischen Grundlagentexten der Freimaurerei gar nicht ausdrücklich auftaucht, zählt die Gleichheit, neben Freiheit, Brüderlichkeit, Humanität und Toleranz, zu den Grundidealen der Freimaurerei. Dabei ist es in der Gesellschaft wie auch in der Freimaurerei bis heute durchaus umstritten, wie eng der Begriff der Gleichheit auszulegen ist und welche Konsequenzen das Bekenntnis zur Gleichheit haben soll. Unbestritten ist, dass die Gleichheit ein Wert ist, der sich in vielen europäischen Verfassungskatalogen und auch auf der Ebene der Europäischen Union findet, z.B. als Rechtsgleichheit, in Gleichbehandlungsgrundsätzen und in Antidiskriminierungsgesetzen. Ebenso wahr ist aber auch, dass die gesellschaftliche Realität durch (stetig wachsende) soziale Ungleichheit geprägt ist, was von den einen als Gefahr für den inneren gesellschaftlichen Zusammenhalt empfunden wird und von den anderen als notwendige Bedingung für eine effizient funktionierende Leistungsgesellschaft identifiziert wird. Ob und inwieweit Gleichheit als Norm für eine Gesellschaft gelten soll, dürfte die entscheidende Frage gewesen sein, die im Hintergrund der Entscheidung der britischen Mehrheit für den Brexit stand, wenn die europäische Freizügigkeit für den britischen Arbeitskräftemarkt als Bedrohung empfunden wurde. Selbst in der Diskussion um die internationalen Handelabkommen wie TTIP und CETA spielt der Begriff der Gleichheit eine Rolle, geht es in ihnen doch im Kern darum, für alle von dem Abkommen betroffenen Marktteilnehmer gleiche (Handels-)Bedingungen zu schaffen. Auch im Kontext der als Krise empfundenen Migrationsströme spielt der Gleichheitsbegriff eine Rolle, wenn gefragt wird, ob Migranten (seien dies Asylsuchende oder so genannte Wirtschaftsflüchtlinge) mit gleichen Rechten an den Segnungen des Sozialstaats partizipieren dürfen oder nicht. Wie alle Grundnormen einer Gesellschaft gilt auch die Gleichheit nicht absolut. Dort wie sie in Konflikt mit anderen Normen gerät, muss rechtlich (und politisch) abgewogen werden, welche der Normen im konkreten Kontext die höherrangige ist und inwieweit der unterlegenen Norm noch angemessen Rechnung getragen werden kann.
Die sich institutionalisierende Freimaurerei des 18. Jahrhunderts stand sicherlich unter dem Einfluss der zeitgenössischen philosophischen, politischen und gesellschaftlichen Diskussion, die vor allem vom aufstrebenden Bürgertum getragen wurde und die zunehmend auf Beteiligung an den politischen Prozessen drängte. Und ein mächtiger Kampfbegriff, zur Durchsetzung dieses bürgerlichen Anspruchs war die Gleichheit.
Das freimaurerische Bildungswerk Akademie forum masonicum, das 1979 von Freimaurern als gemeinnütziger Verein mit dem Ziel gegründet, sich in öffentlichen Veranstaltungen mit Probleme der Menschen und Gesellschaft unserer Zeit auseinanderzusetzen, aber auch die Hintergründe freimaurerischer Grundbegriffe aufzuklären, thematisierte im diesjährigen Akademieseminar in Bonn unter der Überschrift “On the level. Ideal und Wirklichkeit des freimaurerischen Leitbegriffs der Gleichheit” den Begriff der Gleichheit. Die zwei Vorträge näherten sich sehr unterschiedlich dem Thema an. Der erste Vortrag des Philosophen und Freimaurers Dieter Ney rekapitulierte wesentliche Stationen der philosophischen Auseinandersetzung mit dem Begriff der Gleichheit, der zweite Vortrag des Historikers und Nicht-Freimaurers Professor Dr. Dieter Binder fokusierte den Begriff der Gleichheit im Kontext der Freimaurerei.
Dass die Menschen gleich sind, ist angesichts ihrer offensichtlichen Ungleichheit eine Forderung, die argumentativ erst plausibilisiert werden muss, lautete der Einstieg in den kulturgeschichtlichen Rückblick im Vortrag von Dieter Ney. Während die Sophisten des fünften Jahrhunderts v.Chr. die Gleichheit der Menschen aus ihrem gemeinsamen Wesen naturrechtlich ableiteten, differenzierte sich das Bild schon bei Platon und Aristoteles dahingehend, dass Gleiches zwar gleich, Ungleiches aber auch ungleich behandelt werden muss, so dass neben den Gleichheitsgrundsatz das Prinzip der Angemessenheit trat: Ein Mensch mit hohen Verdiensten sollte im Hinblick auf politische Ämter natürlich nicht jedem anderen gleich gestellt werden. Im Christentum konnte man sich in der Diskussion um die Freiheit auf einige wenige Stellen des Neuen Testaments berufen, die von der Gleichheit der Christen vor Gott sprechen, gleichwohl hatten nur christliche Minderheiten (v.a. die franziskanischen Orden) daraus einen sozialpolitischen Anspruch abgeleitet. Zumeist aber trat die Gleichheit zugunsten eines Konzeptes einer gottgewollten Sozialordnung zurück, die in Analogie zur streng hierarchischen Schöpfungsordnung gedacht wurde. Erst in der Neuzeit, in der das Bürgertum durch die neue Schicht der im souveränen Territorialstaat notwendigen gewordenen Verwaltungseliten erweitert wurde und mit neuem Selbstbewusstsein gesellschaftlich auftrat, wurden von Philosophen wie John Locke und Thomas Hobbes ein neuer Typ von Argumentation entwickelt, um Gleichheit zu begründen: da der Mensch dem anderen Menschen zur Bedrohung werden kann, zugleich aber nach Selbsterhaltung strebt, denkt man sich die gesellschaftliche Ordnung als auf einen fiktiven Vertrag zurückführbar, den prinzipiell gleichberechtigte Partner zur Sicherung ihrer Selbsterhaltung schließen und sich darin Rechtsgleichheit zusichern. Die faktisch sichtbare gesellschaftliche Ungleichheit wurde erklärt durch eine Unterscheidung von status naturalis (dem Naturzustand, unter dem der fiktive Vertragsschluss stattfinden sollte) und dem status civilis, der auch das Freiheitsrecht des Privateigentums zu berücksichtigen hatte und die Gleichheit relativierte, sozialpolitisch aber verlor dieser Gleichheitsbegriff dadurch an Schlagkraft. Eine solche erlangte er aber, als Rousseau später den Blick abwandte von einer fiktiven Vertragssituation zwischen Partnern hin zu einem Gesellschaftsvertrag, dem es weniger um Selbsterhaltung als um das Gemeinwohl ging. Was die philosophischen Gleichheitskonzepte betraf, schien im 18. Jahrhundert die Diskussion weitestgehend abgeschlossen, ab dort waren es vor allem gesellschaftliche Wandelprozesse, v.a. die Entwicklung zur arbeitsteiligen Industriegesellschaft, die Einfluss auf das Verständnis von Gleichheit hatten.
Für die Gründungszeit der institutionellen Freimaurerei im 18. Jahrhundert wurden vor allem diese neuzeitlichen Gleichheitskonzepte relevant. Unter Verweis auf die Gleichheit stellte das Bürgertum Ansprüche auf die Beteiligung an politischen Prozessen; was das Bürgertum aber nicht davon abhielt, sich gegenüber niederen sozialen Schichten – entgegen der Forderung nach Gleichheit – weiterhin abzugrenzen. Diese Gleichzeitigkeit von Gleichheitsforderung einerseits und Abgrenzung andererseits ist auch in der Freimaurerei sichtbar. Unter Verweis auf den Begriff der Brüderlichkeit wird Gleichheit nur innerhalb der eigenen Gruppe durchgesetzt, nicht aber gegenüber Außenstehenden. Einen universalen sozialpolitischen, ja kämpferischen Gleichheitsbegriff gab es zu dieser Zeit nicht; wenn wir ihn heute mit der Freimaurerei assoziieren, dann verdankt sich diese Nähe eher den späteren Entwicklungen im Nachgang der französischen Revolution und gilt innerhalb der Freimaurerei, für die der Begriff der Brüderlichkeit bestimmender ist, auch nicht universell.
Auch Dieter Binder stellte zunächst fest, dass der Begriff Gleichheit in den Gründungsdokumenten der Freimaurerei nicht auftaucht. Zur Bezeichnung des sozialen Verhältnisses im Binnenraum der Loge wird aber der Begriff der Brüderlichkeit verwendet. Anhand der Verwendung dieses Begriffes in den „Alten Pflichten“ verdeutlichte Binder die Spannung zwischen dem Selbstanspruch der Gleichheit unter Brüdern einerseits und Praktiken sozialer Distinktion in den Logen. Als ersten „Sündenfall“ in Bezug auf die Gleichheit aller Brüder bezeichnet er die Voraussetzungen, die der Kandidat für die Position des Großmeisters zu erfüllen hat, denn diesbezüglich heißt es in den „Alten Pflichten“, dass dieser von edler Herkunft zu sein habe, eine Voraussetzung, die über die allgemeine Voraussetzung zur Zulassung in die Freimaurerei – nämlich freier Mann von gutem Ruf zu sein – weit hinaus geht. Außerdem errichtet die Freimaurerei, auch dies findet sich schon in den „Alten Pflichten“, eine Binnenhierarchie in den Logen durch die Einsetzung von Logenbeamten. Grenzt sich die zutiefst bürgerlich geprägte Freimaurerei einerseits gegenüber der Umwelt allgemein ab, so integriert sie dennoch soziale Praktiken der Aristokratie. Spezifisch aristokratische Kennzeichen wie die edle Abstammung, das weitverzweigte Familiennetz oder höfische Umgangsformen werden in einem Prozess der Selbstaristokratisierung in der Loge imitiert. Dem dient auch die fiktive Entstehungsgeschichte der Freimaurerei in den „Alten Pflichten“, in der die Freimaurerei in den Kontext der Weltgeschichte und ihrer Herrscher gesetzt wird, der ihr eigentlich – als bürgerliche Bewegung – völlig fremd ist. Im Sinne einer Selbstaristokratisierung kann die Abwendung von der Bautradition und die Hinwendung zu ritterlichen Erzählungen in den Hochgradsystemen verstanden werden, nämlich als Annäherung an einen dem Bürgerlichen eigentlich fremden Erfahrungsraum einer herrscherlichen Elite, ein Versuch, das eigene elitäre Sondergefühl zurückzuführen auf eine (fiktive) historische Sonderstellung. Dieser Selbsterhebung kontrastiert die teils scharfe Abgrenzung gegenüber anderen sozialen Gruppen wie den Arbeitern, gegenüber Fremden und Angehörigen anderer Religionen. Die Logen sind letztlich auch Abbild der Gesellschaft, einschließlich ihrer Tendenz zur Ausschließung einzelner sozialer Gruppen. Der Umgang eines Teils der deutschen Freimaurerei mit der Frage um die Aufnahme von Juden führt direkt zur Konstruktion einer Unterscheidung zwischen humanitärer und christlicher Freimaurerei, wobei die Einführung der Christlichkeit in letzterer bewusst als Abgrenzungsinstrument gegenüber den Juden eingesetzt wurde. Auch die zunehmende Akademisierung der Logen zeigt deutlich den Unterschied zwischen dem Ideal einer Gleichheit im Zugang zur Freimaurerei und der sozialen, von Akademikern geprägten Realität in den Logen. Die Brüderlichkeit drückt ein Gleichheitsideal aus, das exklusiv auf den Binnenraum der Loge eingeschränkt ist. Die universalistische Parole „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“, die man als eine Art Grundbekenntnis in den Logen des 19. Jahrhunderts findet, ist erst durch die Französische Revolution eingebracht worden.
Den Abschluss des Tages bildete eine Diskussion um Symbole der Gleichheit und Ungleichheit in den freimaurerischen Ritualen und Traditionen. Ein erster Blick zeigte schon, dass Symbole der Ungleichheit in der Überzahl sind: das Gradsystem und die Funktionselite der Logenbeamten (die beide zu einer Hierarchisierung innerhalb der Loge führen), die Positionierung des Meisters vom Stuhl im meist auch baulich abgegrenzten symbolischen (und mit Heiligkeit assoziierten) Osten der Loge, die Unterscheidung zwischen Mitgliedern und den als Profane bezeichneten Außenstehenden, die Geheimhaltung der freimaurerischen Rituale gegenüber Außenstehenden wie auch des spezifischen Gradwissens gegenüber allen Mitgliedern, die diesen Grad noch nicht erlangt haben, die formellen und zuweilen für einen Außenstehenden fast schon lächerlich wirkenden Anreden der Logen- und mehr noch der Großlogenbeamten – diese Liste könnte beliebig fortgesetzt werden. Symbole der Gleichheit zu finden, ist deutlich schwieriger: Die berühmtesten dürften die Setz- oder Wasserwaage und die Bruderkette sein. Vielleicht bestätigt diese Asymmetrie die These, dass der Gleichheitsbegriff erst zu einer Zeit einen Weg in die Freimaurerei gefunden hat, als die rituelle Traditionsbildung weitestgehend abgeschlossen war. Umso verwirrender ist, dass die wenigen Gleichheitssymbole – das ist insbesondere an der Bruderkette erkennbar – sich ausschließlich auf den Binnenraum der Loge bzw. der Bruderschaft beziehen, wodurch eine universelle Gültigkeit eines normativen Gleichheitsbegriffen verneint wird. Das schließt natürlich nicht aus, dass freimaurerisch arbeitende Frauen und Männer gleichwohl ihre Gleichheitserfahrung aus dem Binnenraum der Loge in die Welt tragen und darin sogar jene in manchen Ritualen geforderte Bewähung als Freimaurer einlösen wollen.